Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge kurz AGB) sind für alle Dienstleistungen, Online-Dienste und Produkte von Corinis GmbH im Zusammenhang mit dem Produkt Praxika, der Webseite http://www.praxika.at und verbundene Dienstleistungen gültig und Bestandteil aller Geschäfte mit Vertragspartnern. Für Produkte und Dienstleistungen, welche nicht im Zusammenhang mit Praxika stehen und nicht auf der Webseite http://www.praxika.at beworben werden kommen entsprechend andere AGB zur Anwendung.
Abweichende Geschäftsbedingungen werden von Corinis GmbH, auch ohne schriftlichen Widerspruch, nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden schriftlich bestätigt. 

1.2 Durch Bestellung einer Leistung oder eines Angebots von Corinis GmbH, akzeptieren Sie diese AGBs und machen Sie zum Gegenstand der Vereinbarung.

1.3 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die Corinis GmbH im Zusammenhang mit dem Produkt "Praxika" gegenüber dem Vertragspartner erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

1.4 Die AGB können von Corinis GmbH jederzeit geändert werden, indem die Änderungen dem Vertragspartner schriftlich per Email auf die von ihm angegebene Emailadresse oder auf dem Postweg mitgeteilt werden. Sofern der Vertragspartner nicht binnen einer Frist von zwei Wochen der Änderungsmitteilung schriftlich einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Sollten die Änderungen zu Ungunsten des Kunden sein, hat dieser die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach. Zugang der Mitteilung seinen Vertrag mit Corinis GmbH zu kündigen.

1.5 Die AGB von Corinis GmbH können jederzeit unter https://app.praxika.at/agb.html abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.

1.6 Kunden und sonstige Vertragspartner werden in diesen AGB der einfachen Lesbarkeit halber generell als Vertragspartner bezeichnet.

2. Leistungumfang

2.1 Die Leistungen von Corinis GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen. Corinis GmbH erbringt dezidiert keine Leistungen für Privatpersonen oder Konsumenten. Der Vertragspartner hält Corinis GmbH haftungs- und schadensfrei von allen Folgen und Kosten die daraus
entstehen, dass der Vertragspartner kein Unternehmer ist bzw. der Vertragspartner Corinis GmbH nicht vom Ende seines Unternehmertums (aus welchen Grund auch immer) informiert hat.

2.2 Corinis GmbH stellt einen Betrieb seiner technischen Infrastruktur, der Webseite www.praxika.at sowie des Produkts "Praxika", wenn nicht anders vereinbart, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag mit mindestens 98%-iger Verfügbarkeit im Jahresmittel sicher. Ausgenommen davon sind Wartungsarbeiten und technische Störungen, die außerhalb des Machtbereichs von Corinis GmbH liegen (z.B. Störungen bei den Internet Service Providern, höhere Gewalt etc.). Bei
Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Corinis GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

2.3 Corinis GmbH wird Wartungs- und sonstige erforderliche technische Änderungsarbeiten an seiner Infrastruktur nach Möglichkeit ohne Einschränkung der Diensteverfügbarkeit vornehmen. Sollte eine Einschränkung aufgrund der vorzunehmenden Arbeiten unausweichlich sein, wird Corinis GmbH dem Vertragspartner die Durchführung der Arbeiten möglichst frühzeitig, in der Regel mit einem Vorlauf von mindestens 3 Arbeitstagen, mitteilen.

2.4 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende GesetzesÄnderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. 

2.5 Der genaue Umfang der Dienstleistungen bzw. des gelieferten Produkts im jeweiligen Service Level Agreement mit Corinis GmbH festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt Corinis GmbH die Dienstleistungen während der bei Corinis GmbH üblichen Geschäftszeiten. 

2.6 Bei Bestellung von Praxika Systemen, -Zugängen und -Leistungen bestätigt der Vertragspartner mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme und Systeme.

2.7 Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)" nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Vertragspartner angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Vertragspartner die überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit
im Hinblick auf das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. 

2.8 Corinis GmbH verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt Corinis GmbH die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen
Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist Corinis GmbH verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. 

2.9  Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Vertragspartners oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Vertragspartners, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von Corins erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Corinis GmbH wird auf Wunsch des Vertragspartners eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

2.10 Der Vertragspartner wird Corinis GmbH bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich oder per e-mail Corinis GmbH zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Vertragspartner. 

2.11 Corinis GmbH stellt dem Vertragspartner in Abhängigkeit von der Art der Leistung eine Support Hotline zur Verfügung.

2.12 Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der
Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. 

2.13 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Vertragspartner zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Corinis GmbH gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn
ProgrammÄnderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

2.14 Ferner übernimmt Corinis GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind  anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 

2.15 Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen Corinis GmbH, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage nach Auslieferung bzw. Beginn des Bezugs der Leistungen (Registrierung und Bestätigung durch Corinis GmbH) angezeigt werden. Durch zumutbare Untersuchung und Verwendung feststellbare Mängel sind spätesten zehn Tage nach Erhalt, im Fall versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz von gelieferten Inhalten entbindet Vertragspartner nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Erhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann, weshalb die vollständige Funktionalität und die Verwendbarkeit nicht garantiert werden kann.

3. Vertrags- und Angebotsbestimmungen 

3.1 Voraussetzung für die Nutzung von Praxika, ist die ordnungsgemäße Bestellung und Anmeldung. Der Vertragspartner hat dabei die erforderlichen Daten vollständig und korrekt anzugeben. Die Daten werden von Corinis GmbH soweit möglich geprüft. Corinis GmbH behält sich vor, eine Registrierung von Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erst nach Annahme der Registrierung durch Corinis GmbH, sowie der übermittlung und Freischaltung der Zugangskennung an den Vertragspartner ist der Vertrag zwischen Vertragspartner und Corinis GmbH zustande gekommen. Andere bestellte Leistungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

3.2  Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. - stelle des Auftragnehmers.

3.3  Es gelten die bei Bestellung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von Corinis GmbH zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3.5 ändern sich die Daten des Vertragspartners (Adresse, UID, Eigentümerverhältnisse,..), so wird der Vertragspartner seine Stammdaten in den Online-Diensten von Corinis GmbH kurzfristig aktualisieren und Corinis GmbH unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Die Erbringung von ordnungsgemäßen Leistungen durch Corinis GmbH ist nur auf der Basis richtiger und vollständiger Daten möglich.

3.6 Angebote von Corinis GmbH sind freibleibend, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt bei der Freischaltung der Zugangserkennung.

3.7 Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung ist Corinis GmbH dazu berechtigt, die Vertragsbestimmungen, sowie die Preise entsprechend anzupassen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde schriftlich über die VertragsÄnderung und den Zeitpunkt der Änderung informiert. Diese Mitteilung wird ein Monat vor dem Änderungszeitpunkt erfolgen. Sollten die Änderungen zu Ungunsten für den Kunden sein, hat dieser die Möglichkeit vor Beginn der Änderung den Vertrag zu kündigen – d.h. die Kündigungsfrist verkürzt sich auf 1 Monat. Widerspricht der Kunde der Änderungsmitteilung nicht, wird diese als akzeptiert anerkannt.

3.8 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für Corinis GmbH oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften, sowie jegliche sonst einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

3.9 Der Vertragspartner verpflichtet sich für eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das Gebührengesetz 1957 Sorge zu tragen und hat er insbesondere die hierfür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.

3.10 Der Vertragspartner verpflichtet sich Produkte und Leistungen von Corinis GmbH nur für sich selbst und nur durch sich bzw. seine Mitarbeiter zu verwenden. Der Vertragspartner wird anderen Personen und Unternehmen eine Nutzung nicht ermöglichen und haftet für die Folgen, falls dritte Personen durch fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten unberechtigterweise die Dienste und/oder Produkte von Corinis GmbH zu nutzen.

4.Vertragslaufzeit und Kündigung des Vertrags

4.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr. Ein Vertrag mit Mindestvertragsdauer kann frühestens mit Wirksamkeit zum letzten Tag jenes Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, in dem die Mindestvertragsdauer endet. 

4.2 Folgen der Kündigung: Im Falle der Kündigung sind die bestellten Services und Leistungen durch bis zum Ende der Vertragslaufzeit voll nutzbar. Der Vertragspartner hat während der Kündigungsfrist Zeit Corinis GmbH davon in Kenntnis zu setzen, ob und welche Daten dem Vertragspartner übermittelt werden sollen - siehe dazu §4.9 dieser AGB. über die Vertragslaufzeit hinaus hat Corinis GmbH keinerlei Verpflichtung zur Speicherung von Daten oder jeglicher sonstiger Leistung gegenüber dem Vertragspartner.

4.3 Corinis GmbH ist aus wichtigem Grund zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des
Vertragspartners oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
- der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung samt Androhung der Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
- der Vertragspartner gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
- der Vertragspartner einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Vertragspartner bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umständ verschwiegen hat, deren Kenntnis Corinis GmbH vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
- wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von Corinis GmbH weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
- wenn der Vertragspartner im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist;
- wenn der Nutzer wiederholt gegen die "Netiquette" bzw. die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt;
- Corinis GmbH Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt hätten und die noch von Bedeutung sind;
- der Vertragspartner seine Vollkaufmannschaft verliert;
- bei dem der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen von Corinis GmbH überwiegend durch einen Dritten im Sinne eines Umgehungsgeschäftes in Anspruch genommen werden sollen, bei dem die in lit. a bis n genannten Gründe vorliegen.
- der Vertragspartner trotz Verlangen von Corinis GmbH keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr besitzt;

4.4 Die durch §4.3 dieser AGB begründete Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung bzw. Sperre einerseits sowie durch eine allfällige Entsperrung andererseits entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4.5 Eine Sperre ist am nächstfolgenden Werktag, frühestens jedoch binnen 24 Stunden aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und der Vertragspartner die Kosten der Sperre unter Wiedereinschaltung ersetzt hat. Eine vom Vertragspartner zu vertretende Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung der monatlichen Entgelte. 

4.6 Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung , der Dienstunterbrechung bzw. -Abschaltung im Sinne §4.3 dieser AGB, die aus einem Grund, der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von Corinis GmbH auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt. Im Falle der Vorauszahlung ist Corinis GmbH daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

4.7 Die Entscheidung, nach Eintreten eines wichtigen Grundes gemäß §4.3 dieser AGB, zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw.     -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von Corinis GmbH.

4.8 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Corinis GmbH zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des Corinis GmbH nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung eines übersteigenden Schadenersatzes durch Corinis GmbH bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen. 

4.9 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer Corinis GmbH zur Fortsetzung der vereinbarten Leistung nicht mehr verpflichtet ist. Corinis Gmb ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner daher keinerlei Ansprüche Corinis GmbH gegenüber ableiten. 
4.9.1 Corinis GmbH ist bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung (d.h. ordentliche Kündigung bzw. berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vertragspartner) versucht, dem Vertragspartner alle vom ihm gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen. Dies kann zum Beispiel in form eines maschinenlesbaren Datenbankabzuges, sowie der übermittlung von am Server gespeicherten Daten und Dokumenten geschehen. Insbesondere wird nochmals auf $4.6 dieser AGB hingewiesen. Corinis GmbH wird schon im Sinne des Datenschutzes über das Vertragsverhältnis und die Vertragsdaten (Unternehmen, Kontaktdaten, Vertragsinformationen,..) hinaus keine Daten speichern oder archivieren. Dies bedeutet, dass nach Vertragsbeendigung sämtliche Daten des Vertragspartners gelöscht werden. Der Vertragspartner hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass, sollte er Daten über das Vertragsverhältnis hinaus benötigen und beim Erhalt oder Speicherung dieser die Unterstützung von Corinis GmbH benötigen, dies rechtzeitig, d.h. vor Vertragsbeendigung, schriftlich bei Cornis anzufordern. Corinis GmbH behält sich vor die Form und Artdes Datenexports selbst festzulegen. Sollte der Vertragspartner erweiterte Unterstützung, andere bzw. spezielle Formate oder ähnliches benötigen, behält sich Corinis GmbH das Recht vor, die diesbezüglichen Leistungen kostenpflichtig anzubieten.

4.10 Für den Vertragspartner ist das Vertragsverhältnis dann außerordentlich kündbar, wenn der in den Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen von Corinis GmbH nicht eingehalten wird.

4.11 Corinis GmbH ist nicht verpflichtet, das Leistungsangebot jederzeit und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Im Falle der dauerhaften Einstellung von Diensten/Produkte durch Corinis GmbH ist der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Eine technisch bedingte Unterbrechung der Dienste ist nicht als dauerhafte Einstellung der Dienste zu werten. Im Falle der dauerhaften Unterbrechung wird Corinis GmbH Vertragspartner per Email und Webseite informieren.

5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehaltungen

5.1 Die Leistungen von Corinis GmbH sind, je nach gewählter Zahlart, im voraus zu entrichten. Zahlungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen. Auslandsüberweisungen etc. gehen zu Lasten des Kunden. Corinis GmbH gewährt kein Skonto.

5.2 Bei Zahlungsverzug ist Corinis GmbH dazu berechtigt, Kosten und Spesen, welche daraus entstehen können, dem Kunden zu verrechnen. Corinis GmbH hat das Recht, bei Nichtbezahlung dies an ein Inkassobüro weiterzuleiten. Wenn ein Einziehungsauftrag zwischen Corinis GmbH und dem Kunden
besteht und dieser wird rückgeleitet, werden dem Kunden die anfallenden Kosten verrechnet. Wenn die Leistungen nach der dritten Mahnung nicht bezahlt werden, kann Corinis GmbH die Leistungen ohne Ankündigung sperren. Eine Freischaltung nach begleichen der Rechnung erfolgt kostenlos.

5.3 Vertragspartner bekommt – falls nicht einvernehmlich anders vereinbart – die bezogenen Leistungen und Produkte entweder monatlich bzw. für die bezahlte
Leistungsperiode als Online- (per Web) oder PDF-Rechnung (per Email) zur Verfügung gestellt. Es erfolgt – falls nicht einvernehmlich anders vereinbart – kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Vertragspartner. Die Online- oder PDF-Rechnung ist rechtlich unverbindlich, gesetzliche Anforderungen an Beweis, Aufbewahrung, Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt. Der Kunde verzichtet insofern auf die Einrede, dass die Rechnung ihm nicht zugegangen sei.

5.4 Im Falle des Zahlungsverzuges kann Corinis GmbH sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12 % zumindest jedoch 3 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern Corinis GmbH nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist Corinis GmbH berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Corinis GmbH vorbehalten. 

5.5 Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann Vertragspartner nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6 Von Corinis GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch Vertragspartner Eigentum von Corinis GmbH.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Beide Vertragspartner werden wichtige, wesentliche und nicht allgemein bekannte Informationen des anderen Vertragspartner mit der im Geschäftslebenbekannten Vertraulichkeit behandeln. Für Geschäftsgeheimnisse gilt strikte Vertraulichkeit. Diese Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die ein Vertragspartner a) durch Dritte bekommen hat b) Informationen die bei Vertragsabschluss allgemein bekannt sind. Beide Vertragspartner werden ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

6.2 Corinis GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich von Corinis GmbH erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. 

6.3 Die Mitarbeiter von Corinis GmbH sind zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht. Stammdaten des Kunden (Titel, Vorname, Nachname, Adresse etc.) werden von Corinis GmbH gespeichert. Diese Daten werden nicht ausgewertet, noch werden diese außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betrieb der Services an Dritte weitergegeben.

6.4 Corinis GmbH ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten von Corinis GmbH gespeicherten Daten und
 informationen des Vertragspartners gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Corinis GmbH arbeitet damit mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen. Corinis GmbH ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf
rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

6.5 Bei Firewalls/VPN, die von Corinis GmbH aufgestellt und/oder betrieben und/oder überprüft wurden, geht Corinis GmbH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligem Stand der Technik vor. Der Vertragspartner wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Die Haftung von Corinis GmbH für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Vertragspartner installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen.

6.6 Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Vertragspartner seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.

6.7 Corinis GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Sofern schutzwürdige personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von Corinis GmbH für den Vertragspartner zu verarbeiten sind und Dritte zur ganz oder teilweisen Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, ist der Vertragspartner davon rechtzeitig zu verständigen. 

7. Haftung

7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienste und Produkte von Corinis GmbH auf eigenes Risiko genutzt werden. Corinis GmbH haftet für nicht für Dienstunterbrechungen oder sonstige Fehler des Servers. Corinis GmbH, sowie dessen Mitarbeiter haften für keinerlei direkten oder indirekten verursachten Schäden, die im Zusammenhang der Nutzung oder der Nichtverfügbarkeit der Dienste entsteht. Hierbei sind auch Folgeschäden inkludiert. Für den eventuell mangelnden wirtschaftlichen Erfolg haftet Corinis GmbH nicht. Alle Verträge, die über den An- oder Verkauf von Waren zwischen Kunden und Endkunden angeboten werden, kommen ausschließlich zwischen diesen 2 Vertragspartnern zustande. Corinis GmbH hat hierbei keinerlei Einfluss. Bei Datenverlust beschränkt sich Corinis GmbH auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre. Die Haftung von Corinis GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Corinis GmbH übernimmt außerhalb der Bestimmungen des § 9
Produkthaftungsgesetz keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind.

7.2 Corinis GmbH haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Corinis GmbH und von diesen angebotenen Produkten und Dienstleistungen, wie z.B. "Praxika" erreichbar sind. Corinis GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Corinis GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

7.3 Corinis GmbH haftet in keiner Weise für Inhalte die mit Produkten von Corinis GmbH erstellt bzw. damit gespeichert bzw. verwaltet werden. Für sämtliche Inhalte ist der Vertragspartner alleine verantwortlich. 

7.4 Corinis GmbH haftet dem Vertragspartner für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Corinis GmbH beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet Corinis GmbH unbeschränkt. 

7.5 Der Ersatz von Schäden des Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 

 7.6 Die Haftung für mittelbare Schäden - wiebeispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.7 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

7.8 Sofern Corinis GmbH Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Corinis GmbH diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

7.9 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten nicht
ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,--. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen. 

8. Urheberrechte

8.1 An den von Corinis GmbH erbrachten und überlassenen Leistungen und Produkten besteht Urheberrechtsschutz; sie dürfen nur in dem mit Corinis GmbH vereinbarten Umfang genutzt werden. Auf die Strafvorschriften des Urheberrechts für den Fall der Zuwiderhandlung wird ausdrücklich hingewiesen.

8.2 Vervielfältigungen von Leistungen und Produkten von Corinis GmbH sind nur mit ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich gestattet.

8.3 Corinis GmbH erteilt dem Vertragspartner nach Vertragsabschluss und Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht die Software für das im Vertrag spezifizierte Ausmaß und Anzahl von Arbeitsplätzen bzw. Benutzern zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei Corinis GmbH.

8.4 Sämtliche Rechte des Vertragspartners an den Leistungen, Produkte sowie der Nutzung der Leistungen erlöschen nach Vertragsbeendigung.

8.5 Der Vertragspartner ist nicht dazu berechtigt Kopien der Produkte und Leistungen oder Produktteilen von Corinis GmbH anzufertigen oder in irgendeiner Weise an Dritte weiterzugeben.

8.6 Die Nutzung von Leistungen und Produkten von Corinis GmbH sind, falls im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich auf den Vertragspartner und seine Mitarbeiter beschränkt. Der Vertragspartner ist nicht dazu berechtigt seinen Zugang an Dritte weiterzugeben, die Produkte für Dritte zu verwenden oder Leistungen von Corinis GmbH in irgendeiner Art entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzureichen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Jede Änderung oder Ergänzungen eines Vertrages gelten nur in schriftlicher Form, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder es stellt sich eine Lücke heraus, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Oder es wird zur Ausfüllung dieser Lücke eine angemessene Regelung von beiden Vertragspartnern getroffen werden, die dem am nächsten kommt, was beide Vertragspartner gewollt haben, sofern dieser Punkt bedacht wird. Mitteilungen, welche notwendig sind, werden dem Kunden von Corinis GmbH per Email an seine Email-Adresse oder per Post mitgeteilt. Wenn diese Änderungen nicht binnen 14 Tagen widersprochen werden, werden sie von Corinis GmbH als anerkannt angenommen.

9.2 VertragsÄnderungen oder Ergänzungen werden erst dann wirksam, wenn dies in schriftlicher Form geschieht und beide Vertragspartner unterfertigt haben. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von Corinis GmbH oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im übrigen hiervon unberührt, und wird durch eine dem Vertrag sinngemäß entsprechende Formulierung oder die gesetzlich vorgesehenen Regelungen ersetzt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Dieser Vertrag untersteht ausschließlich dem Recht der Republik österreich unter Ausschluss des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechtes. Der Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten ausschließlich des Handelsgericht Wien.